Erstmassnahmen am Unfallort

Was ist zu tun, wenn sich ein Kind verbrannt oder verbrüht hat?

Bei Feuer: Löschen Sie das Kind mit De­cken, durch Wälzen am Boden oder mit Wasser.

 

Max. 10 min unter Wasser (20°) halten:  Wenn sich Ihr Kind verbrüht oder verbrannt hat, entfernen Sie die Kleidung und halten Sie den betroffenen Körperteil (nicht das ganze Kind!) für max. 10 min in kühles Leitungswasser (20 Grad). Das Wasser sollte nicht eiskalt sein und das Kind sollte nicht zu lange im Wasser gehalten werden um Unterkühlungen zu vermeiden. Decken Sie die verletzten Areale anschliessend mit sauberen Tüchern ab, und packen Sie das Kind in eine warme Decke.

 

Suchen Sie dann ärztliche Hilfe auf. Im Notfall rufen Sie die Ambulanz oder die Notfall-Nummer 144. Im Raum Zürich können Sie das Kind jederzeit – ohne Anmeldung- auf der Notfallstation des Kinderspitals Zürichs vorstellen. Für nicht-dringlichen Anfragen erhalten Sie telefonische Auskunft über das ärztlich-besetzte Beratungstelefon des Kinderspitals Zürich: 0900 266 711 (3.20 CHF/min).

 

Achtung: Cremen, Salben, Zahnpasten, Öle oder Mehl gehören nicht auf eine Brandwunde. Berühren sie die Wunde nicht, stechen Sie Brandblasen nicht auf.